Vorne weglassen kannst'e vergessen.
Die Diskussion darüber ob bei fehlender Vorderradabdeckung eine, oder keine Verkehrsgefährdung besteht, wirst du wohl verlieren.
Man kann da auch nur schwer dagegen argumentieren, selbst wenn es praktisch irrelevant ist.
Hinten weglassen geht bei EG Zulassung, wenn eine Abdeckung vorhanden ist, welche eine Verkehrsgefährdung ausschließt.
Hier, mit EG Zulassung, hat die Kennzeichentafel noch eine stabile Befestigungsunterlage
und das Rad so eine umfassende Abdeckung, auch durch den Heckrahmen und die Schwinge.
Gehandhabt wird es so :
Für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung 150 mm über der Achsmitte,
Lauffläche komplett abgedeckt.
Eine unzureichende hintere Radabdeckung ist auch nicht teilweise nur durch die Kennzeichentafel alleine (ohne stabile Befestigungsunterlage) entsprechend ersetzbar.
Für Motorräder mit EG-Zulassung ist jedoch keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
Eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden.
Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
Anmerkung:
Nun, mit den Radabdeckungen, das ist so eine Sache.
Primär verhindern sie das du dich im Regen einsaust, sonst nichts weiter.
Hast du vorne keine ausreichende, spritzt es dir den Dreck in den Motor und gegen den Lenkkopf, ist ne unschöne Sauerei.
Hinten wird es richtig übel.
Bei der passenden Geschwindigkeit kriegst du einen Strahl, wie gepisst von einem Ochsen und dreckig über den Rücken und in die Halskrause.
Eine Riesen Sauerei wenn's nur gerade so mal etwas regnet, Baustellendreck dazu kommt, oder Schneematsch.