C
Christopher
Gast
Bei vielen Motorrädern, insbesondere leistungsstarken und sehr schnellen Modellen, ist neben der Reifengröße auch das Fabrikat oder das Profil in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Unter folgenden Voraussetzungen kann, aufgrund einer Bekanntgabe des Bundesverkehrsministeriums, von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abgewichen werden:
-Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
-Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen E1 oder e4 tragen, z.B. oder
-Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, aus der hervorgeht, dass dieser Reifen ohne jede Einschränkung an dem betreffenden Motorrad gefahren werden darf.
Unter folgenden Voraussetzungen kann, aufgrund einer Bekanntgabe des Bundesverkehrsministeriums, von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abgewichen werden:
-Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
-Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen E1 oder e4 tragen, z.B. oder
-Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, aus der hervorgeht, dass dieser Reifen ohne jede Einschränkung an dem betreffenden Motorrad gefahren werden darf.